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   VGH Bayern, 30.01.2014 - 4 BV 12.644   

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https://dejure.org/2014,3638
VGH Bayern, 30.01.2014 - 4 BV 12.644 (https://dejure.org/2014,3638)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2014 - 4 BV 12.644 (https://dejure.org/2014,3638)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 4 BV 12.644 (https://dejure.org/2014,3638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AGVwGO, Art. 10a Abs. 1 und 2 FAG, Art. 5 Abs. 2 BaySchFG, Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 2 SchKfrG, § 3 Nr. 2 DVFAG/SchKfrG
    Schulfinanzierungsrecht: Staatliche Bezuschussung der Schülerbeförderung | Finanzausgleich; Pauschale Zuweisungen zu den notwendigen Kosten Schülerbeförderung ; Fakultatives Widerspruchsverfahren; Rechtsmittelklarheit und -sicherheit ; Belastungen der Aufgabenträger ; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AGVwGO, Art. 10a Abs. 1 und 2 FAG, Art. 5 Abs. 2 BaySchFG, Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 2 SchKfrG, § 3 Nr. 2 DVFAG/SchKfrG
    Schulfinanzierungsrecht: Staatliche Bezuschussung der Schülerbeförderung | Finanzausgleich; Pauschale Zuweisungen zu den notwendigen Kosten Schülerbeförderung ; Fakultatives Widerspruchsverfahren; Rechtsmittelklarheit und -sicherheit ; Belastungen der Aufgabenträger ; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 675
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 22.01.2008 - 7 BV 07.1325

    Kosten der Schülerbeförderung - Bemessung der pauschalen Zuweisungen des Staates

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 4 BV 12.644
    Dies ergebe bereits der Wortlaut, aber auch der Sinn und Zweck sowie die Entstehungsgeschichte des vom Verordnungsgeber festgesetzten, auf aktuellen statistischen Erhebungen beruhenden allgemeinen Verteilungsschlüssels (vgl. LT-Drs. 10/2100 S. 4 sub II.), der nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 22.1.2008 - 7 BV 07.1325 - VGH n.F. 61, 153) einen angemessenen Bezug zu den laufenden Ausgaben der Aufgabenträger für die Schülerbeförderung habe.

    Die Gewährung von Pauschalzuweisungen nach Art. 10a FAG und Art. 4 SchKfrG erfolgt nach Wortlaut und Systematik der gesetzlichen Bestimmungen in einem dreistufigen Verfahren, an dem der formelle Gesetzgeber, der ministerielle Verordnungsgeber und die Vollzugsbehörde beteiligt sind (vgl. dazu BayVGH, U.v.22.1.2008 - 7 BV 07.1325 - VGH n.F. 61, 153 Rn. 25 ff.).

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 4 BV 12.644
    Das Willkürverbot, das innerhalb des hoheitlichen Staatsaufbaus, in dem grundsätzlich kein Grundrechtsschutz besteht, aufgrund des Rechtsstaatsprinzips gilt, ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt (BVerfG, B.v. 5.10.1993 - 1 BvL 34/81 - BVerfGE 89, 132, 141 f.).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 4 BV 12.644
    Insoweit kann die Entstehungsgeschichte der Norm herangezogen werden (BVerfG, B.v. 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257/277).
  • VerfGH Bayern, 27.03.1980 - 4-VII-79
    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 4 BV 12.644
    Die Verordnungsermächtigung ist nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt (vgl. dazu BayVerfGH, E.v. 27.3.1980 - Vf. 4-VII-79 - VerfGHE 33, 33/38; Lindner in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaats Bayern, Art. 55 Rn. 36 m.w.N.).
  • VG München, 07.05.2019 - M 31 K 18.2176

    Zuweisung von Kosten zur Schülerbeförderung - Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz

    Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AGVwGO lässt dies für den Bereich des Schulrechts einschließlich des Rechts der Schulfinanzierung und Schülerbeförderung zu (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 30.1.2014 - 4 BV 12.644 - juris Rn. 24).

    Er durfte typisieren und generalisieren; die von ihm hierbei zugrunde gelegten Beurteilungen und Einschätzungen der tatsächlichen Situation könnten nur dann beanstandet werden, wenn sie evident fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 22.1.2008 - 7 BV 07.1325 - juris Rn. 30 ff.; BayVGH, U.v. 30.1.2014 - 4 BV 12.644 - juris Rn. 28 ff.; VG München, U.v. 20.12.2011 - M 3 K 09.4366 - juris Rn. 29).

    2.3 Es liegt jedoch jedenfalls derzeit im Hinblick auf die Vollzugspraxis des Beklagten ein zu Gunsten der Klägerin wirkender Verstoß gegen den auch im Verhältnis von Hoheitsträgern untereinander geltenden Gleichheitssatz als Ausfluss des Rechtsstaatsgebots vor (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1998 - 2 B 4/98 - juris Rn. 9; BayVGH, U.v. 30.1.2014 - 4 BV 12.644 - juris Rn. 32).

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